

1. Empfehlungen betreffend Impfungen
Impfen ist ein komplexes und für manche Familien auch ein emotionales Thema.
Daher kann hier nicht auf alle Aspekte eingegangen werden. Generell lässt sich sagen, dass bei nüchterner Betrachtungsweise das Impfen eine der effektivsten Methoden der modernen Medizin darstellt. Viele Krankheiten stellen heute Dank des Impfens keine Bedrohung mehr dar, sind entsprechend vielen Menschen nicht mehr präsent und haben so auch einiges von dem Schrecken verloren, den sie früher verbreitet haben. Wir Kinderärztinnen haben alle in unseren Ausbildungen imn Spital noch solche schweren Verläufe gesehen. Unter anderem daher haben wir, was die Notwendigkeit von Impfungen angeht, alle die gleiche Überzeugung: Impfungen sind sinnvoll und nützen bei weitem mehr als dass sie schaden könnten.
Alles weitere sollten sie bei Bedarf mit Ihrer/Ihrem Ärztin/Arzt besprechen!
Erstes Lebensjahr
Es wird inzwischen für praktisch alle Impfungen ein sogenanntes 2:1 Schema empfohlen. Das heisst, nach 2 Impfungen im Abstand von 1-2 Monaten erfolgt eine Auffrischimpfung mit längerem Abstand, ideal nach 6-9 Monaten. Dann ist ein guter Schutz vorhanden und je nach Wirkstoff gibt es weitere Impfungen als «Erinnerung» (=Booster genannt) für das Immunsystem nach 5 oder 10 Jahren.
Speziell für die Kombinationsimpfung in der Säuglingszeit (meist «Starrkrampfimpfung» genannt, siehe nächster Absatz) bedeutet dies, dass wir nach den Impfungen mit 2 und 4 Monaten dann mit 12 Monaten die Auffrischimpfung durchführen. Die nächste Impfung gibt es dann erst, wenn Ihr Kind in die Schule kommt (Booster empfohlen zwischen 4 und 7 Jahren, bei uns üblich bei der 6-Jahreskontrolle).
Diese Kombinationsimpfung beinhaltet neben dem Wirkstoff gegen Starrkrampf solche gegen Keuchhusten, Kinderlähmung, Hirnhautentzündung (durch H. influenza Typ B, daher HiB genannt), Diphterie und Hepatitis B.
Die Pneumokokken-Impfung war früher als «ergänzende Impfung» definiert. Pneumokokken verursachen unter anderem Hirnhautentzündungen, aber so gut wie ausschliesslich nur bei kleinen Menschen = unter 5-Jährigen. Man sollte also nur in diesem Alter geschützt sein. Neu wird die Impfung auch auf Grund der überzeugenden Wirksamkeit als generell empfohlene Impfung angesehen und gehört zum Standard-Impfplan. Auch sie wird im 2:1 Schema verabreicht.
Die Masern/Mumps/Röteln/Windpocken -Impfung wirkt anders als die oben genannten und braucht nur 2x für’s ganze Leben geimpft werden. Hier hat sich gezeigt, dass man schon mit 9 statt mit 12 Monaten damit beginnen sollte. Wenn man dann kurz nach dem Geburtstag die 2. Impfung bekommt ist der lebenslange Schutz schon komplett!
Die Meningokokken-Impfung: Meningokokken sind Bakterien die Hirnhautentzündung und Blutvergiftungen verursachen können. Seit Januar 2024 gibt es auch in der Schwiez einen Impfstoff gegen Meningokokken der Gruppe B, die 40% der Krankheitsfälle ausmachen. Der Impfstoff wird z.B. in England und Deutschland schon seit längerem mit guten Erfahrungen eingesetzt. Der Impfstoff gegen Meningokokken der Untergruppen C, W und Y (60% der Fälle in der Schweiz) wird normalerweise erstmals mit 13 Monaten verabreicht.
Zweites Lebensjahr
Ein psychologisch wichtiger Effekt des 2:1 Schemas ist, dass das Kind ab einem Alter von 13-15 Monaten erst einmmal nicht mehr mit Spritzen in Kontakt kommt. Das fördert sicher das Vertrauen in uns behandelnde ÄrztInnen, da die Kinder im 2. Lebensjahr deutlich kritischer sind und sich vieles besser merken als am Anfang des Lebens.
Bemerkungen zu früheren Änderungen des Impfplanes
Keuchhusten = Pertussis wird heutzutage häufiger von Jugendlichen und Erwachsenen übertragen (nicht wie früher v.a. von Kleinkindern). Denn der Impfschutz hält nicht so lange wie erwünscht und die Symptome sind manchmal nicht sehr schwerwiegend («chronischer Husten» wird z.T. akzeptiert, vor allem bei Rauchern, Asthmatikern etc.). Somit geht von diesen Altersgruppen auch die grösste Gefahr der Übertragung auf Säuglinge aus, die bei weitem am schwersten erkranken können. Leider gibt es auch immer wieder Todesfälle bei Babys durch Pertussis.
Daher sollten alle Erwachsenen und Jugendlichen einen aktualisierten Schutz gegen Pertussis (=Impfung) aufweisen, die in der Familie oder im Beruf regelmässigen Kontakt zu Säuglingen unter 6 Monaten haben.
Es wird eine einmalige Auffrischimpfung mit einem Keuchhustenimpfstoff empfohlen, wenn die letzte Keuchhustenimpfung länger als 10 Jahre zurückliegt.
Da es nur einen Kombinationsimpfstoff mit Starrkrampf und Diphtherie gemeinsam mit Keuchhusten gibt wird in diesen Situationen ein Kombinationsimpfung empfohlen. Die letzte Starrkrampf (Tetanus)-Impfung sollte aber mindestens 4 Wochen zurückliegen.
Die HPV-Impfung (bekannt als Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs) braucht bis zum 15. Geburtstag nur 2 Dosen (d.h. nach der 1. Dosis folgt eine weitere mit 6 Monaten Abstand). Beginnt man erst nach dem 15. Geburtstag impft man nach dem oben beschriebenen 2:1 Schema. Seit 2019 gebrauchen wir nur noch den verbesserten Impfstoff Gardasil 9. Es sollten Knaben ebenso geimpft werden wie Mädchen, da sie öfters Träger dieses Virus sind.
4. Informationen zu möglichen Nebenwirkungen verschiedenener Impfungen
• Diphtherie:
Lokale Reaktionen (Rötung, Schwellung an der Einstichstelle).
• Wundstarrkrampf (Tetanus):
Lokale Reaktionen (Rötung, Schwellung an der Einstichstelle) oder evtl. leichtes Fieber. Bei zu häufigen Auffrischimpfungen im Jugend- und Erwachsenenalter kann es zu stärkeren lokalen Entzündungsreaktionen kommen. Diese sind ungefährlich, aber für die Betroffenen lästig.
• Keuchhusten(Pertussis):
Gegenüber den früheren Ganzzellimpfungen sind die heutigen azellulären Keuchhustenimpfstoffe gut verträglich. Evtl. kann es zu Lokalreaktionen kommen (Rötung, Schwellung, leichter Schmerz an der Impfstelle) oder auch mal zu leichtem Fieber. Bei der 4. und 5. Dosis wurden gelegentlich ausgeprägte Schwellungen im Bereich der geimpften Extremität (Arm oder Bein) beobachtet. Diese dauern kurz (1 – 2 Tage), sind nur wenig schmerzhaft und brauchen keine besondere Therapie.
Heute kann generell gesagt werden, dass Nebenwirkungen der verfügbaren Kombinationsimpfstoffen mit azellulärem Keuchhustenimpfstoff nicht häufiger oder schwerer sind als bei alleiniger Diphtherie-Tetanus-Impfung.
• Haemophilus-influenzae-Typ b (Hib):
Lokale Reaktionen und leichtes Fieber von kurzer Dauer.
• Kinderlähmung:
Die Möglichkeit einer Impfpolio besteht bei den heutigen inaktivierten Totimpfstoffen nicht mehr. Es sind selten lokale Reaktionen und kurzes Fieber oder Müdigkeit möglich.
• Hepatitis B:
Lokale Reaktionen (Rötung, Schwellung an der Einstichstelle) und leichtes Fieber ist möglich. In < 0,5 % der Impfungen kann es zu Gelenkschmerzen und -schwellungen kommen, die nach wenigen Tagen meist spontan wieder abklingen.
• Masern:
In 1:3000 Fällen kann es zu Fieberkrämpfen kommen. In sehr seltenen Fällen kann es möglicherweise - wie bei der natürlichen Erkrankung – zu einer Gehirnentzündung komme. Die Häufigkeit liegt bei weniger als 1 : 1 Million Impfungen, ist also 1000 bis 10000-mal seltener als nach echten Masern. Im Gegensatz zu natürlichen Masern wird die Gehirnentzündung nach Impfungen nie chronisch. Immungeschwächte und Schwangere dürfen nicht gegen Masern geimpft werden.
• Mumps:
In wenigen Fällen tritt in der zweiten Woche nach Impfung Fieber auf. In < 1% der Fälle kann es zu einer vorübergehenden Schwellung der Ohrspeicheldrüse kommen. In Einzelfällen wurde eine Hodenschwellung, eine Entzündung der Bauchspeicheldrüse und Hörschädigungen beobachtet. Die Häufigkeit dieser Ereignisse liegt in einer Grössenordnung von 1 : 1 Million, so dass eine Unterscheidung zwischen zufälligem zusammentreffen und ursächlichem Zusammenhang mit der Impfung kaum möglich ist. Immungeschwächte und Schwangere dürfen nicht gegen Mumps geimpft werden.
• Röteln:
Ca. eine Woche nach der Impfung kann ein flüchtiger harmloser Ausschlag auftreten. Bei erwachsenen Frauen kann in seltenen Fällen eine vorübergehende Gelenkentzündung und ein vorübergehender Abfall der Blutplättchen beobachtet werden. Immungeschwächte und Schwangere dürfen nicht gegen Röteln geimpft werden.
5. Zusätzliche mögliche Impfungen:
Es gibt Windpocken-, Hepatitis A-, Frühsommer-Meningoencephalitis (FSME)-, Influenza (Grippe)- und weitere Impfungen (v.a. für Auslandsreisen). Sollten Sie zu diesen Impfungen Fragen haben, so wenden Sie sich bitte an uns.
6. Reiseimpfungen:
Je nach Reiseziel sind rechtzeitig vor Ihrer Reise zusätzliche Impfungen wie Hepatitis A, Gelbfieber oder Typhus empfohlen oder sogar Pflicht. Wir empfehlen Ihnen deshalb bei Reisezielen ausserhalb Zentraleuropas rechtzeitig mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir beraten Sie gerne (siehe auch unter Links.


3. Informationen bzw. PDF`s zu den einzelnen Impfstoffen des schweizerischen Impfplans:











